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Asbest

Aspest und Sonderabfälle

Für die Lagerung, Aufbereitung und Entsorgung von Sonderabfällen gibt es zum Schutz von Menschen, Natur und Umwelt strenge Bestimmungen und Richtlinien. Nicht jedes Entsorgungsunternehmen ist zu der Annahme jedes Stoffes befugt.

Hierzu zählen im Besonderen: Asbest,  Bahnschwellen,  Holz der Kategorie A4,  Mineralfaser (Dämmmaterial), Straßenaufbruch (teerhaltig) Dachpappe (teerhaltig).

Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfester Folie oder Big Packs verpackt sein.   Asbest Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten Fassadeplatten Blumenkästen Nachtspeicheröfen sind Stoffe, die nicht über den Baumischabfall entsorgt werden dürfen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen wird von den Aufsichts- und Umweltbehörden sehr streng geahndet und mit sehr hohen Geldstrafen sanktioniert.

Für weitere Informationen zu Sonderabfällen, z.B. Asbesthaltige Baustoffe (Eternitplatten), Hölzer der Kategorie IV, Dämmstoffe unverpackt, Teerhaltige Baustoffe, Flüssige Lacke + Farben, bitten wir freundlich um Kontaktaufnahme. Wir werden uns dann gezielt mit den Stoffen auseinandersetzen und Ihnen die sachlich und fachlich korrekte Lösung anbieten.

Über den Abtransport werden wir Sie aus Sicherheitsgründen in den jeweiligen Einzelfällen beraten.

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