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Sperrmüll

Umgang mit haushaltsüblichem Sperrmüll

Sperrmüll sind haushaltsübliche Gegenstände, die aufgrund von Größe und Gewicht nicht in die Restmülltonnen passen und für die es keine anderen Entsorgungsmöglichkeiten gibt.

Z.B. ausrangierte, ggf. zerlegte oder zerkleinerte Möbelstücke (Schrank, Bett, Sofa, Sessel, Stuhl, Tisch, Matratze, Einbauküche ohne Elektro-Geräte, Bettsprungrahmen usw.)

mobiles Wohnungsinventar (Vorhangschiene, Teppich, Kunststoffbodenbelag) Sportgeräte (aus Verbundmaterial bestehend) (Ski, Tischtennisplatte, Rollerblades usw.) sperrige, mobile Gegenstände (nicht aus überwiegend Metall) (z. B. Koffer, Kinderwagen-Aufsatz u.s.w.)

Die folgenden Gegenstände gehören nicht zum Sperrmüll

Restmüll und kleinerer Hausrat (der in die Restmülltonne passt) Gegenstände aus Metall oder Kunststoff (Sammelcontainer Wertstoffhof) Elektroaltgeräte, Baumüll und alle Gegenstände, die üblicherweise mit einem Grundstück oder einem Gebäude fest verbunden sind. (z. B. Fußböden aus Holz, Laminat oder Kork, Wand- oder Deckenverkleidungen aus Holz und Styropor, Tapetenreste, Türen, Fenster, Fensterläden, Rollläden, Jalousien, Markisen, Duschwand, Bauplatten aus Heraklit oder Styropor, Spanplatten, Wärme- und Schalldämmungsmaterial, Dachverschalungsmaterial, Dachpappe oder Dachlatten, Gartenzäune und –türen, Palisaden, Kunststoffheizöltanks, Kunststoff-Badewannen, Bretter, ausrangierte Bahnschwellen, Gartengeräte, Reifen von Pkw oder Motorrad usw.)

Wenn Sie Fragen zu Sperrmüll haben, sprechen Sie uns gerne an.

Wir stellen für Sperrmüll Container in den Größen 1,5m³ bis 40m³.

Alternativ bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, das Material, während der Geschäftszeiten, ohne vorherige Anmeldung, direkt auf unserem Gelände anzuliefern.

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